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Keine Annahme bei falschem Vornamen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 21.05.2008) Wird bei der Adressierung eines Einschreibens der falsche Vorname angegeben, so berechtigt dies alleine schon dazu, die Annahme des Einschreibens zu verweigern und keine Abholung zu versuchen. Laut ARAG Experten liegt in einem derartigen Fall eine Zugangsvereitelung nicht vor (OLG Köln 6 W 182/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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