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Haftung für Markenrechtsverletzungen

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 15.05.2008) Ein Internetauktionshaus kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn Anbieter auf seiner Plattform gefälschte Markenprodukte anbieten. Das Haftungsprivileg gem. Telemediengesetz für HOST Betreiber betrifft laut ARAG Experten lediglich die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadenersatzhaftung, nicht hingegen den Unterlassungsanspruch (BGH I ZR 73/05).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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