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(lifepr) (Düsseldorf, 07.05.2008) Einem Schulkind kann die Erstattung der Schülerkarte gewährt werden, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist. Eine besondere Gefährlichkeit liegt laut ARAG vor, wenn der Schüler zu einem risikobelasteten Personenkreis gehört, der Schulweg für Übergriffe potentieller Gewalttäter geeignet ist und eine schutzlose Lage vorliegt ( OVG Niedersachsen 2 LA 573/07).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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