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(lifepr) (Düsseldorf, 07.05.2008) Wird nach dem Tod des rechtmäßigen Empfängers noch Rente überwiesen, so muss die Bank das Geld auch dann nicht zurückzahlen, wenn das Konto im Minus ist. Laut ARAG Experten gibt es keine Haftung der Institute für zu viel gezahlte Rente (LAG Düsseldorf B 5a/4 R 79/06 R).
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