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Wochenende verkürzt nicht Meldefrist

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 07.05.2008) Für die Meldung bei der Arbeitsagentur nach Erhalt einer Kündigung gilt eine Drei-Tages-Frist. Die Meldefrist bezieht sich nur auf Tage, an denen die Arbeitsagentur dienstbereit ist. Laut ARAG sind Wochenende und Feiertage auf die Meldefrist nicht anzurechnen (SG Dresden S 34 AL 769/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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