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(lifepr) (Düsseldorf, 30.04.2008) Eine grundsätzliche Befreiung von Hartz IV Empfängern von der Zuzahlung für Medikamente ist nicht möglich, da eine gewisse Beteiligung an ihren Arzneikosten zumutbar ist. Laut ARAG wird durch eine Zuzahlung von 3,45 € im Monat das Existenzminimum nicht unterschritten (BSG B 1 KR 10/07 R).
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