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(lifepr) (Düsseldorf, 30.04.2008) Wird in einem Prospekt eines Lehrganganbieters damit geworben, dass der Teilnehmer ein "Diplom" erhält, obwohl der Ausbilder ein solches gar nicht vergeben kann, braucht der Teilnehmer keine Gebühren zu zahlen. "Diplom" ist laut ARAG Experten ein akademischer Titel, welcher nur von Hochschulen vergeben werden kann, was wiederum ein Durchschnittsverbraucher nicht wissen muss (LG Coburg 33 S 4/08).
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Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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