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(lifepr) (Düsseldorf, 30.04.2008) Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per Telefax ist unwirksam, da eine eigenhändige Unterschrift notwendig ist, was bei einem Telefax nicht möglich ist. Laut ARAG ist es unerheblich, ob die Kündigung angenommen wurde, da die Annahme aufgrund der Nichtigkeit rechtlich gar nicht möglich war (LAG Rheinland-Pfalz 9 Sa 416/07).
Ansprechpartner:
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Konzernkommunikation
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