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Keine Nutzungsgebühr für defekte Geräte

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 23.04.2008) Wird ein defektes Verbrauchsgut von dem Verkäufer umgetauscht, so kann kein Wertersatz von dem Käufer dafür verlangt werden, dass die defekte Ware vorher benutzt wurde. Laut ARAG Experten muss der Verkäufer auch die Folgen einer Schlechterfüllung tragen, da er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist (EuGH C-404/06).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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