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Rauchen im "Club" erlaubt

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 23.04.2008) Hat zu einem Lokal nicht jedermann zutritt, sondern nur Mitglieder eines "Clubs", kann in einem Lokal das Rauchen gestattet werden. Laut ARAG müssen bei der Entscheidung die besonderen Umstände des Wirts sowie eine nicht auszuschließende Existenzgefährdung mitberücksichtigt werden (VG München 16 S 08.1208)

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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