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(lifepr) (Düsseldorf, 23.04.2008) Hat zu einem Lokal nicht jedermann zutritt, sondern nur Mitglieder eines "Clubs", kann in einem Lokal das Rauchen gestattet werden. Laut ARAG müssen bei der Entscheidung die besonderen Umstände des Wirts sowie eine nicht auszuschließende Existenzgefährdung mitberücksichtigt werden (VG München 16 S 08.1208)
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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