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Überfall kann Arbeitsunfall sein

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 23.04.2008) Ein Arbeitsunfall kann auch dann vorliegen, wenn der Versicherte auf dem Weg zur Arbeit Opfer einer Gewalttat wird. Laut ARAG Experten kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Versicherung nur dann versagt werden, wenn alle möglichen Tatmotive ausschließlich im persönlichen Bereich des Betroffenen zu suchen sind (LSG Hessen L 3 U 82/06).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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