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(lifepr) (Düsseldorf, 22.04.2008) Wie gewöhne ich meinem umtriebigen, minderjährigen Sohn das Stibitzen des Autos und somit das Fahren ohne Führerschein ab, fragte sich eine Mutter und fand die Lösung darin, den Schlüssel während der Nacht unter ihrem Kopfkissen zu verstecken. Vier Jahre lang hatte diese Methode Erfolg. Doch kurz vor seinem 18. Geburtstag und dem Erlangen des Führerscheins wollte der Filius es noch einmal wissen und entwendete seiner schlafenden Mutter den Schlüssel. Die Folge waren ein Unfall und 13.000 Euro Schaden. Da der Junge ein Widerholungstäter war, weigerte sich die Vollkaskoversicherung die Rechnung zu begleichen. Dagegen klagte die Mutter und bekam die Zustimmung der Richter. Das Verstecken des Schlüssels unter dem Kopfkissen ist in keinster Weise als grob fahrlässig zu bezeichnen, wie es die Versicherungsgesellschaft versucht hatte. Grob fahrlässig wäre unter den besonderen Umständen eine normale, leicht zugängliche Aufbewahrungsart, z.B. am Schlüsselbrett oder in der Jackentasche gewesen, erklären ARAG Experten. Zudem ist nach vierjähriger Ruhephase nicht mehr mit einem Rückfall zu rechnen (OLG Celle, Az.: 8 U 75/07).
Download des Textes unter: www.arag.de/....
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