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Grobe Fahrlässigkeit bei falscher Zapfsäule

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 02.04.2008) Betankt ein Beamter das Dienstfahrzeug mit dem falschen Sprit, handelt er grob fahrlässig, auch wenn er sich über den richtigen Treibstoff eigentlich bewusst gewesen ist. Laut ARAG Experten muss er sich beim Tankvorgang der Wahl des richtigen Treibstoffes vergewissern (OVG Niedersachsen 5 LB 365/07).

Ansprechpartner:

Herr Klaus Heiermann
Telefon: +49 (211) 963-2219
Fax: +49 (211) 963-2220
Zuständigkeitsbereich: Leiter Hauptabteilung Konzernkommunikation

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