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(lifepr) (Düsseldorf, 02.04.2008) Der Zugang eines durch Telefax versandtes Schreiben setzt voraus, dass es bei dem Empfänger ausgedruckt wird. Allein das korrekte Absenden eines Telefaxschreibens ist kein Anscheinsbeweis für den Zugang. Laut ARAG Experten ist der "OK" Vermerk nicht mehr als ein Indiz für den Zugang (OLG Brandenburg 4 U 132/07).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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