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Crash mit Blaulicht

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 25.03.2008) Ausweichmanöver sind gang und gäbe, hört ein Autofahrer das Martinshorn nahen. Trotz des gut wahrnehmbaren Geräusches passiert es, dass es zu spät oder auch gar nicht gehört wird. Kommt es dann zu einer Kollision mit dem Einsatzfahrzeugs, kann es für den Autofahrer teuer werden, da er verpflichtet ist, einem Einsatzfahrzeug sofort Platz zu machen. Allerdings darf sich auch der Lenker des Feuerwehr- oder Polizeiautos nicht auf seine im Verkehr geltenden Sonderrechte verlassen und ohne Rücksichtsnahme auf eine Kreuzung fahren, meinen die ARAG Experten. Demgemäß sprach das Oberlandesgericht Jena in einem solchen Fall einer Dame, die aufgrund verspäteter Wahrnehmung des Martinshorns mit einem Feuerwehrauto zusammengestoßen war, die Hauptschuld an dem Unfall zu. Der Einsatzwagenfahrer trägt der Entscheidung zufolge aber auch eine Mitschuld von 20 Prozent (OLG Jena, Az.: 4 U 259/05).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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