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(lifepr) (Düsseldorf, 25.03.2008) Auf die elektronische Einparkhilfe sollten Autofahrer beim Einrangieren in eine Parklücke besser nicht vollends vertrauen. Versagt nämlich die Einparkhilfe und kollidiert der Autofahrer deshalb mit einem Hindernis, ist er dafür selbst verantwortlich und kann für den eingetretenen Schaden persönlich haftbar gemacht werden. Darauf machen ARAG Experten aufmerksam. In einem konkreten Fall hatte sich der später verklagte Autofahrer einen Pkw ausgeliehen. Als er diesen dem Vermieter wieder zurückbrachte, knallte er mit dem Auto in der Tiefgarage beim rückwärtigen Einparken gegen eine Wand. Da diese einen größeren Hohlraum aufwies, erkannten die Sensoren der Einparkhilfe das Hindernis zu spät. Laut Richterspruch muss der Mieter an den Vermieter 750 € Selbstbeteiligung zahlen. Dieser hätte sich nämlich selbst durch Aussteigen aus dem Wagen über die Parkabstände kundig machen müssen (AG München, Az.: 275 C 15658/07).
Download des Textes unter: www.arag.de/...
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