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Keine Minderung wegen Motorengeräusche

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 19.03.2008) Der Passagier einer Kreuzfahrt muss gewisse Unannehmlichkeiten z.B. Diesel- und Küchengerüche hinnehmen und kann deswegen keine Minderung geltend machen. Laut ARAG Experten berechtigen auch Motorengeräusche, die nicht über den Normalpegel hinausgehen, nicht zu einer Minderung des Reisepreises (AG München 242 C 16587/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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