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Führerschein weg - Job weg

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 19.03.2008) Nach einem Autounfall und einem Führerscheinentzug kann auch die fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtens sein. Das Angebot des Arbeitgebers, die Arbeitnehmerin bis zum Ende des Fahrverbots unbezahlt freizustellen, lehnte diese ab. Laut ARAG Experten war die anschließende fristlose Kündigung rechtens, da das Verhalten der Arbeitnehmerin - die die fristlose Kündigung offenbar nur angefochten hatte um Nachteile bei der Berechung des Arbeitslosengeldes zu umgehen - rechtsmissbräuchlich (ArbG Frankfurt / Main 1 Ca 7502/07).

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