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(lifepr) (Düsseldorf, 13.03.2008) Für einige Ski- und Snowboardfahrer das Beste am Tag: Ein Glühwein oder ein Jagatee direkt auf der Skihütte. Das gesellige Beisammensein verleitet häufig dazu, dass es nicht bei einem alkoholischen Getränk bleibt. Schnallt sich der angetrunkene Pistengänger dann noch seine Bretter unter und begibt sich auf die Abfahrt, sind Unfälle häufig vorprogrammiert. Gut für ihn, dass in den geltenden FIS-Regeln kein Alkoholverbot verzeichnet ist. Schlecht wiederum ist aber, dass das der Haftpflichtversicherung - welche etwaiger Schäden Drittbeteiligter abdeckt - gleichgültig ist. Unter Umständen zahlt eine Versicherung, bei der der Vertrag bereits vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurde, bei alkoholbedingten Skiunfällen gar nicht, erklären ARAG Experten. Bei später abgeschlossenen Vereinbarungen kann mit Kürzungen gerechnet werden. Aber auch der Versicherungsschutz der eigenen Unfallversicherung kann aufgrund der Alkoholiseirung gefährdet sein.
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