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Krankengeld auch nach Kündigung

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 12.03.2008) Verliert ein freiwillig versicherter Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit seinen Job, so behält er dennoch seinen Krankengeldanspruch. Laut ARAG Experten ist es ausreichend, wenn bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ein Beschäftigungsverhältnis besteht - wenn dieses später bei anhaltender Arbeitsunfähigkeit beendet wird, entfällt dadurch nicht der Anspruch auf Krankengeld (Bayerisches LSG L 4 KR 268/06).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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