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Vermietung statt Verkauf

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 28.02.2008) Positiv für Hartz IV-Bezieher: Der Besitz eines nach den Bemessungsmaßstäben für den Erhalt von ALG II zu großen Hauses führt nicht zwangsläufig zum Verkauf, wissen ARAG Experten. Bietet das Heim die Möglichkeit, eine weitere Wohneinheit unterzuvermieten, ist dies dem Eigentümer gestattet. Selbstverständlich werden die Mieteinnahmen dabei auf den Bezug der Arbeitslosenleistungen, die trotzdem gezahlt werden müssen, angerechnet. Gegen dieses vom Sozialgericht Stade verkündete Urteil ist jedoch von der zuständigen Arbeitsagentur Berufung eingelegt worden (SG Stade, Az.: S 17 AS 230/06).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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