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(lifepr) (Düsseldorf, 27.02.2008) Soll für ein Kind, welches Arbeitslosengeld II erhält auch Kindergeld bezogen werden, so muss dieses ausdrücklich als arbeitssuchend gemeldet werden. Alleine der Bezug von Arbeitslosengeld II reicht laut ARAG nicht aus, da diese Leistung auch dann in Betracht kommt, wenn dem Kind eine Arbeitsaufnahme unzumutbar ist (FG Münster 14 K 5119/06 Kg).
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Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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