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Falscher 1-Euro Job begründet kein Arbeitsverhältnis

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 27.02.2008) Wird ein Ein-Euro-Jobber entgegen der Kriterien genauso wie die Angestellten eingesetzt, so hat er dennoch keinen Anspruch auf die gleiche Bezahlung. Laut ARAG Experten begründet eine mögliche Verletzung der Vergabevorschriften zu Ein-Euro-Jobs kein privatrechtliches Arbeitsverhältnis und somit auch keinen Anspruch auf gleichwertige Bezahlung (BAG 5 AZR 290/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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