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(lifepr) (Düsseldorf, 21.02.2008) Besitzer von Mofas, Mopeds, Minicars, Quads und Segways aufgepasst: Ab dem ersten März wird ein neues Versicherungskennzeichen benötigt. Wer vergisst, sein altes grünes Kennzeichen gegen das bald gültige schwarze auszutauschen, unterliegt keinem Haftpflichtversicherungsschutz mehr. Daher raten ARAG Experten, sich schnellst möglich mit dem jeweiligen Versicherer in Verbindung zu setzten. Zudem gibt es eine weitere Neuerung für Kleinkrafträder. Durften sie bislang außerhalb von Ortschaften nur auf Radwegen fahren, wenn ihnen dies durch ein Schild gestattet wurde, dürfen sie es nun auch ohne entsprechenden Hinweis. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind sie aber weiterhin auf dieses Verkehrszeichen angewiesen.
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