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Bellende Hunde…

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 21.02.2008) beißen nicht unbedingt, können aber gewaltig stören. Vor allem, wenn sie in unmittelbarer Nachbarschaft wohnen. Zwar dürfen Mieter – sofern nicht im Mietvertrag anders verinbart – grds. auch ohne Genehmigung des Vermieters Haustiere, so auch Hunde, halten, wenn sie allerdings den Hausfrieden stören sind sie in einem Mietshaus nicht zumutbar, erklären ARAG Experten. So entschied laut der Deutschen Anwaltsauskunft auch das Amtsgericht Bremen. Ein Vermieter hatte gegen die Hundehaltung einer seiner Mieter geklagt, da die Vierbeiner Tag und Nacht derartig bellten, dass für die Nachbarn an Schlaf nahezu nicht mehr zu denken war. Eine solche Situation kann für niemanden tragbar sein (AG Bremen, Az.: 7 C 240/05).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

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