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(lifepr) (Düsseldorf, 05.02.2008) Generell müssen die wichtigsten zum Grundstück gehörenden Zugänge begehbar sein. Dazu gehören der Hauseingang, aber auch der Zugang zu Garagen oder Mülltonnen. Der das Gebäude umgebende oder angrenzende Bürgersteig muss nicht komplett von Schnee oder Eis befreit sein. Hier reicht ein gekehrter Streifen aus, der es zwei Passanten erlaubt, aneinander vorbeizugehen, wissen ARAG Experten. Doch auch die Fußgänger selbst sind zur Achtsamkeit aufgefordert und können nicht erwarten, dass tatsächlich jede kleinste Eis- oder Schneefläche entfernt wird.
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