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Tatsächliche Bewohnerzahl bei Betriebskostenabrechnung entscheidend

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 30.01.2008) Ist für die Verteilung der Betriebskosten die Anzahl der Bewohner maßgeblich, kommt es nicht auf die melderechtliche Registrierung, sondern auf die tatsächliche Benutzung an. Laut ARAG ist das Einwohnermelderegister keine hinreichend konkrete Grundlage – vielmehr muss der Vermieter die tatsächliche Belegung der Wohnungen feststellen (BGH, Az.: VIII ZR 82/07)

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