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(lifepr) (Düsseldorf, 30.01.2008) Wird einem Patienten ein Neuangefertigter vollständiger Zahnersatz fehlerhaft eingesetzt, so kann dieser den Zahnarzt wechseln und von dem Verursacher Schadensersatz verlangen. Laut ARAG Experten ist der Grundsatz, dass dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesse-rung gegeben werden muss, auf das im vorliegenden Fall anzuwendende Dienstvertrags-recht nicht ohne weiteres übertragbar (AG Sondershausen, Az.: 1 C 374/06).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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