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(lifepr) (Düsseldorf, 30.01.2008) Auch wenn eine professionelle Partnerschaftsvermittlung einen Erfolg im Sinne einer vermittelten Partnerschaft nicht erbracht hat, hat sie dennoch einen Anspruch auf Vergütung. Laut ARAG handelt es sich bei derartigen Verträgen um Dienstverträge, bei denen das Wort "Erfolg" als eine zeitliche Begrenzung der Leistungspflicht zu sehen ist und eine Vergütung unabhängig von einer vermittelten Partnerschaft anfällt (AG München, Az.: 212 C 7522/07).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
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Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
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