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(lifepr) (Düsseldorf, 29.01.2008) Obwohl der Gesetzgeber sich in der Vergangenheit schon einiges einfallen ließ, um die Verbraucher vor unverschämter Belästigung und Abzocke am Telefon zu schützen, geht der Ärger weiter. ARAG Experten mahnen deshalb nochmal zur Vorsicht, bei ungebetenen Anrufen oder Nachrichten unbekannter Herkunft: Auf keinen Fall zurückrufen, vermutlich wurde von einem Computerprogramm aus gewählt. Ruft man zurück, kann man bei einer teueren Rufnummer landen, an die ein Band geschaltet ist. Meist sind es 0137-Nummern. Zivilrechtlich sind solche Lockanrufe nichts anderes als unverlangt zugesandte Werbung und stellen einen Verstoß gegen Paragraph 1, 3 und 7 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb dar. Verbraucher haben bei einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung somit zwar gute Karten, der Ärger bleibt jedoch.
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Konzernkommunikation
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