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Keine Winterreifenpflicht für Autovermieter

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 29.01.2008) In Deutschland besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Wer allerdings ohne geeignete Bereifung bei Schnee, Matsch oder Glatteis unterwegs ist und einen Unfall baut, bekommt es unter Umständen trotz Vollkaskoversicherung mit hohen Regressforderungen zu tun. Trotzdem sind Autovermieter nicht verpflichtet, ihre Fahrzeuge auf Winterreifen umzustellen. ARAG Experten raten deshalb, schon bei der Reservierung bestätigen zu lassen, dass der gebuchte Leihwagen mit Winterreifen ausgestattet ist. Ist der Anbieter trotz winterlicher Verhältnisse bei Entgegennahme eines bestellten Leihwagens nicht in der Lage, ein Fahrzeug mit Winterreifen zur Verfügung zu stellen, ist der Mieter berechtigt, von der Reservierung zurückzutreten. Das Fahrzeug kann dann nämlich als nicht verkehrstauglich angesehen werden.

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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