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(lifepr) (Düsseldorf, 24.01.2008) Feiernde Menschen, lustige Musik und leckere Kamelle; das sind die Dinge, die den Karnevalsumzug liebenswert machen. Doch dieses stimmungsvolle Bild der Fröhlichkeit kann trügerisch sein. So ist es bereits geschehen, dass einem Zuschauer durch ein geworfenes Bonbon ein Schneidezahn abhanden kam oder eine Karnevalsfreundin nach dem Abfeuern einer Kamellekanone an Tinitus litt. Doch wer feiern kann, der kann auch einstecken, beschreiben ARAG Experten die Urteile des Landesgerichts Trier. Mit solche Risiken muss ein Umzugsteilnehmer rechnen und kann daher kein Schadensersatz vom Veranstalter verlangen (LG Trier, Az.: 1 S 150/94 und Az.: 1 S 18/01).
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