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(lifepr) (Düsseldorf, 15.01.2008) Wer denkt, dass ein so genannter Tagbrenner mehr Sicherheit bietet als eine Kerze im Kerzenständer, der irrt. Das hat das Kammergericht Berlin im Februar 2007 klargestellt. Verhandelt wurde der Fall einer Frau, die ein Grablicht unbeaufsichtigt und bei offenem Fenster auf einem Nachttisch brennen ließ. Während die Klägerin nebenan im Wohnzimmer einen Fernsehfilm ansah, wurde das Licht von einem Luftzug umgeweht und setzte das Bett in Brand. Der Hausratversicherer wertete das Verhalten der Frau als grob fahrlässig und verweigerte die Schadenregulierung. Zu Recht, fand auch das Gericht. Anders als die Klägerin sahen die Richter nicht, dass ein Grablicht mehr Sicherheit gegen die Gefahr des Umfallens bietet als eine Kerze. Sie urteilten vielmehr, dass die leichte Plastikhülle aufgrund der größeren Angriffsfläche leichter umgeweht werden kann – Kerzen stehen meist in einem schweren Halter. In dem genannten Fall kam noch hinzu, dass das Licht bereits bei seinem Entzünden auf etwa zwei Zentimeter heruntergebrannt und somit leichter war, erklären ARAG Experten (KG Berlin, Az.: 6 U 199/06).
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