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Betriebssport kein Arbeitsunfall

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 09.01.2008) Eine beim Betriebssport erlittene Verletzung stellt keinen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Laut ARAG ist dies nur der Fall, wenn der Betriebssport einen Zusammenhang zu der Tätigkeit des Verletzten aufweist (SG Düsseldorf S 1 U 52/06, nicht rechtskräftig).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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