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(lifepr) (Düsseldorf, 09.01.2008) Eine beim Betriebssport erlittene Verletzung stellt keinen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung dar. Laut ARAG ist dies nur der Fall, wenn der Betriebssport einen Zusammenhang zu der Tätigkeit des Verletzten aufweist (SG Düsseldorf S 1 U 52/06, nicht rechtskräftig).
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