zurück zur Übersicht

(lifepr) (Düsseldorf, 09.01.2008) Es ist nicht zulässig, Arbeitslose, die der deutschen Sprache weder mündlich noch schriftlich mächtig sind, ohne Hinzuziehung eines Dolmetschers zur Unterzeichnung von Erklärungen oder anderen Dokumenten aufzufordern. Laut ARAG sind Schriftstücke, welche ohne Dolmetscher unterzeichnet wurden unwirksam (Hessisches LSG L 6 AL 19/05).
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR
zurück zur Übersicht