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(lifepr) (Düsseldorf, 09.01.2008) Setzt eine Operationsschwester einem Patienten zum Rücktransport in sein Zimmer seine Brille auf und schädigt dieser seine Brille durch unkontrollierte Bewegungen, so kann er von dem Krankenhaus keinen Schadensersatz verlangen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Krankenschwester durch das Aufsetzen der Brille ein fahrlässiges Verhalten nicht angelastet werden kann (LG München I 31 S 9676/07).
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