Pfeil zurück zur Übersicht

Keine Streupflicht rund um die Uhr

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 18.12.2007) ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Verkehrssicherungspflicht von Immobilienbesitzern zwar umfangreich, aber nicht grenzenlos ist. Zwar muss auch während der besinnlichen Feiertage regelmäßig geräumt und gestreut werden, aber es kann niemand gezwungen werden, den aussichtlosen Kampf gegen dauerhaften Eisregen oder endloses Schneetreiben aufzunehmen. Nach Auskunft von ARAG Experten kann die Sicherungspflicht nur im Bereich des Zumutbaren gelten. Und da es bei stetem Eisregen ziemlich nutzlos ist, die immer wieder überfrierenden Bürgersteige zu streuen, müsse der Immobilienbesitzer nicht mit der Sandschaufel im Anschlag parat stehen, um die Rutschgefahr unmittelbar zu bekämpfen. Allerdings warnen die ARAG Experten: Enden diese die Glätte verursachenden Niederschläge, muss der Streupflichtige der winterlichen Pflicht wieder nachkommen. Ihm sei aber eine angemessene Beobachtungs- und Vorbereitungszeit zuzubilligen, wobei je nach den Umständen ein Zeitraum von einer Stunde noch hinnehmbar sein könne (Brandenburgisches OLG, AZ: 2 U 11/99).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht