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Eltern haften für Kinder bei Urheberrechtsverletzung

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 28.11.2007) Stellen Minderjährige von zu Hause aus im Rahmen des Filesharing-Systems Musikdaten im Internet zum Herunterladen zur Verfügung, so haften u.U. die Eltern als Anschlussinhaber für die dadurch begründeten Urheberrechtsverletzungen. Laut ARAG müssen die Eltern wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Rechtsverletzung ergreifen, wobei alleine eine Aufforderung gegenüber den Kindern, keine Rechtsverletzungen zu begehen, nicht ausreichend ist (LG Köln, Az.: 28 O 150/06).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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