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Kein Studentendarlehen mit 49

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 28.11.2007) Wird mit 49 Jahren ein Hochschulstudium begonnen, so besteht kein Anspruch auf ein Stundentendarlehen. Laut ARAG Experten ist der Anspruch zu verwehren, weil es unrealistisch ist, dass die Person nach dem Abschluss mit über 50 ins Berufsleben startet und eine ihrer Ausbildung angemessene Tätigkeit findet (VG Göttingen, Az.: 2 A 112/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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