Pfeil zurück zur Übersicht

Verletztengeld darf nicht willkürlich gestrichen werden

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 28.11.2007) Verletztengeld wird nach einem Arbeitsunfall maximal 78 Wochen gezahlt. Kann der Verletzte auf einen zumutbaren Arbeitsplatz konkret verwiesen werden, kann die Zahlung vorzeitig beendet werden, wenn darüber hinaus Berufsfördernde Maßnahmen nicht in Frage kommen und mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf nicht zu rechnen ist. Laut ARAG muss jedoch eine konkrete Verweisung vorliegen - ein allgemeiner Verweis auf den Arbeitsmarkt reicht nicht aus (Hessisches LSH, Az.: L 3 U 24/07).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht