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(lifepr) (Düsseldorf, 28.11.2007) Verletztengeld wird nach einem Arbeitsunfall maximal 78 Wochen gezahlt. Kann der Verletzte auf einen zumutbaren Arbeitsplatz konkret verwiesen werden, kann die Zahlung vorzeitig beendet werden, wenn darüber hinaus Berufsfördernde Maßnahmen nicht in Frage kommen und mit einer Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf nicht zu rechnen ist. Laut ARAG muss jedoch eine konkrete Verweisung vorliegen - ein allgemeiner Verweis auf den Arbeitsmarkt reicht nicht aus (Hessisches LSH, Az.: L 3 U 24/07).
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Konzernkommunikation
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