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Maklern kann gekündigt werden

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 28.11.2007) Wer zur Vermittlung einer Immobilie einen Makler beauftragt hat, kann diesen Vertrag jederzeit ohne Begründung kündigen, ohne dass etwas gezahlt werden muss. Laut ARAG Experten besteht ein Anspruch des Maklers auf Zahlung nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung schon konkrete Leistungen erbracht worden sind (AG Frankfurt am Main, Az.: 30 C 891/07-45).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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