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Tierhaltung in Wohnung

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 21.11.2007) Ist in einem Mietvertrag eine Regelung bzgl. der Tierhaltung nicht enthalten, so ist die Frage der Zulässigkeit der Tierhaltung davon abhängig, ob diese zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört. Laut ARAG Experten gehören Kleintiere, die in Käfigen und Behältern untergebracht sind auf jeden Fall zum vertragsgemäßen Gebrauch und können daher ohne Zustimmung des Vermieters gehalten werden (BAG, Az.: VIII ZR 340/06).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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