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Fußballspiel auf Dienstreise nicht Unfallversichert

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 20.07.2011) Ein Baumarktleiter verletzte sich bei einem Fußballfreundschaftsspiel im Rahmen eines zweitätigen Treffens bei einem Lieferanten am Kniegelenk. Mit der Begründung, dass kein Arbeitsunfall vorläge, lehnte die Berufsgenossenschaft eine Zahlung von Verletztengeld ab. Hiergegen klagte der Mann mit der Begründung, das Fußballspiel sei eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung und außerdem ein fester Bestandteil des Tagungsprogramms gewesen. Mit der Klage hatte er jedoch keinen Erfolg, denn auch bei einer grundsätzlich unfallversicherten Dienstreise besteht während dieser Reise nicht rund um die Uhr Versicherungsschutz. Versichert sind Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis rechtlich wesentlich zusammenhängen, erklären ARAG Experten. Da das Fußballspiel jedoch nur der Auflockerung der Veranstaltung gedient hat, war dieses nicht von dem Versicherungsschutz umfasst (LSG Hessen, Az.: L 3 U 64/06).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR

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