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Das Abhilfeverlangen...

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 30.06.2011) ... ist quasi die Erste Hilfe, wenn die schönsten Wochen des Jahres ein Albtraum zu werden drohen. Die zugesagte Strandnähe ist ein nicht enden wollender Gewaltmarsch, das versprochene Gourmet-Buffet eine Aufreihung lauwarmer Kantinenspeisen und die so genannte ruhige Lage entpuppt sich als El Dorado dauerbetrunkener Ballermanntouristen? Die erste und in vielen Fällen sinnvollste Reaktionsmöglichkeit auf solche Reisemängel ist das Abhilfeverlangen. Der richtige Adressat hierfür ist die örtliche Vertretung des Reiseveranstalters (z.B. Reiseleiter) am Urlaubsort. Wichtig ist, dass die Mängel sofort im Gespräch mit der Reiseleitung genau beschrieben werden und sofortige Abhilfe verlangt wird. Die ARAG Experten raten dringend dazu, eine angemessene Frist, bis zu der die Abhilfe durch den Veranstalter erfolgen soll, zu setzen und sich alles schriftlich bestätigen zu lassen. Aber Achtung: Die Abhilfe muss kostenfrei sein! Wenn also z.B. ein Ersatzhotel angeboten wird, welches teurer ist als die bisherige Unterkunft, darf der Urlauber nicht für die Mehrkosten zur Kasse gebeten werden.

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Zuständigkeitsbereich: Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR

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