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Vorsicht vor der Einparkhilfe

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 08.11.2007) Auch Einparkhilfen können irren. Dies musste ein Mieter eines Fahrzeuges schmerzlich feststellen, als er seinen Mietwagen rückwärts in die Garage des Leihwagenunternehmens zurückstellen wollte. Die Rückwand des Abstellplatzes reichte nur bis zur Kühlerhaube des Fahrzeuges, darunter befand sich ein Hohlraum. Da der Abtaststrahl der eingebauten Einparkhilfe lediglich diesen erfassen konnte, zeigte das Gerät auch erst eine bedenkliche Nähe zur Wand an, als es schon zu spät war. Der Fahrer rammte die Rückwand und verursachte einen Schaden in Höhe von 788 Euro. Diesen wollte er jedoch nicht begleichen, da er sich schließlich auf die Einparkhilfe verlassen habe. Der darauf folgende Rechtsstreit wurde jedoch zu Gunsten des Autovermieters entschieden. ARAG Experten bestätigen, der Mann hat fahrlässig gehandelt. Gerade beim Rückwärtsfahren muss man sehr sorgfältig vorgehen. Eine zusätzliche Absicherung durch den Blick in den Rückspiegel ist auch bei eingeschalteter Parkhilfe obligatorisch. Zudem hätte er die Hohlräume bereits beim Befahren der Garage sehen müssen

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