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(lifepr) (Düsseldorf, 06.11.2007) Schön, wenn die Sprösslinge sich etwas dazu verdienen – aber zu viel sollte es auch nicht sein, da ansonsten das Kindergeld wegfällt. Bis 7.680 Euro dürfen in der Ausbildung befindliche junge Erwachsene bis zu ihrem 25. Geburtstag jährlich verdienen, ohne dass das Kindergeld gefährdet ist. ARAG Experten klären auf, dass unter Umständen auch bei Überschreitung des Freibetrags noch Kindergeld bezahlt wird. Es kommt lediglich darauf an, bei der Einkommenssteuererklärung ein paar Kniffe zu beachten. Es sind nämlich sowohl die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung als auch selbst gezahlte Prämien für private Krankenversicherungen abzugsfähig. Darüber hinaus sind Werbungskosten in Höhe des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 Euro sowie bei Studenten noch Sonderausgaben, wie Studienkosten, absetzbar. So kann der clevere Jungverdiener vermutlich wieder leicht unter die Einkommensteuergrenze gerechnet werden.
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