Pfeil zurück zur Übersicht

Falschparker

ARAG SE
ARAG SE

(lifepr) (Düsseldorf, 08.05.2007) Wer seinen Pkw verkehrsbehindernd parkt, riskiert ein Knöllchen und sogar abgeschleppt zu werden. Was ist aber mit dem Versicherungsschutz, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer in das Fahrzeug rauscht? In so einem Fall trägt laut ARAG Experten der Falschparker am Unfall ein Mitverschulden. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München hervor, die einem Taxifahrer eine Mitschuld von 25 Prozent aufbrummte. Er hatte sein Taxi auf einem reinen Bushalteplatz abgestellt. Ein vorbeifahrender Bus hatte das Taxi dann beim Rangieren touchiert (Az.: 19 S 18691/05).

Download des Textes unter: www.arag.de/...

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

Pfeil zurück zur Übersicht