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Lückenbüßer

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 10.05.2007) Männer können angeblich nicht zuhören und Frauen nicht einparken. Manchmal liegt’s aber nicht an den weiblichen Fahrkünsten, sondern einfach am zu schmalen Stellplatz. So ging es einer Frau, die eine Eigentumswohnung mit zwei Tiefgaragenstellplätzen gekauft hatte. Nachträglich zeigte sich, dass die Parklücken bei einer Breite von je 2,25 Metern lediglich für Kleinwagen geeignet waren. Größere Fahrzeuge konnten hier nur mit erheblichem Rangieraufwand von geübten Fahrern abgestellt werden. ARAG Experten meinen, die Frau habe das Recht auf einen finanziellen Ausgleich. Der Ansicht waren auch die Richter vom OLG Frankfurt a.M. Sie verurteilten den Wohnungsverkäufer zur Rückzahlung von 14.000 Euro (Az.: 7 U 212/97).

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