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(lifepr) (Düsseldorf, 15.05.2007) Bei einem Einkauf am PC kann der Kunde binnen 2 Wochen seine Erklärung widerrufen und sein Geld zurückverlangen. Was aber, wenn die AGB´s des Anbieters lediglich eine Gutschrift vorsehen? ARAG Experten verweisen auf einen konkreten Fall in dem ein Online Händler zum Rückgaberecht seine AGB´s wie folgt formulierte: „ …Wenn Sie uns keinen bestimmten Wunsch mitteilen, wird der Wert der Rücksendung Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben oder Sie erhalten beim Nachnahmekauf einen Verrechnungsscheck….“ So geht es nicht entschied letztendlich der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: VIII ZR 382/04). Der Kunde habe ein Recht auf Rückerstattung des Kaufpreises. Die verwendete Klausel sei unwirksam, weil sie eindeutig gegen das Transparenzgebot verstoße, urteilten die Richter.
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