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Kindergeld bei Nichtbestandener Abschlussprüfung

ARAG SE
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(lifepr) (Düsseldorf, 16.05.2007) Eine Kindergeldberechtigung bei volljährigen Kindern liegt nur vor, wenn und solange sich diese in der Ausbildung befinden. Besteht ein Kind die Abschlussprüfung der Ausbildung nicht, befindet sich das Kind laut ARAG nur noch weiterhin in der Ausbildung, wenn sich das Ausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur Wiederholungsprüfung verlängert. (FG München, Az.: 5 K 4393/06).

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2050
Zuständigkeitsbereich: Fachpresse / Kunden PR

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